Allgemeine Nutzungsbedingungen
für die Website b2b.bietauto.de
§ 1 Geltungsbereich
Die Firma bietauto GmbH, Peter-Dornier-Str. 2, D-88131 Lindau (Bodensee) („BIETAUTO“) bietet die Möglichkeit, den Nutzerbereich der Website https://b2b.bietauto.de gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen. Die Nutzung ist nur Selbstständigen und Gewerbetreibenden gestattet.
§ 2 Definitionen
Im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist oder sind
- Inhaltsdaten Daten, die vom Nutzer auf die Server von BIETAUTO hochgeladen oder von ihm dort erstellt bzw. sonst verarbeitet werden;
- Nutzer jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, welche den Nutzerbereich nutzt, insbesondere Anbieter und Bieter von Gebrauchtfahrzeugen;
- Nutzerbereich der über die Website abrufbare und Nutzern vorbehaltene geschlossene Bereich, der es Nutzern ermöglicht, dort ihre persönlichen Daten zu verwalten, Zugang zu besonderen Informationen zu erlangen, Gebote auf Gebrauchtfahrzeuge abzugeben und Kaufverträge über Gebrauchtfahrzeuge zu schließen;
- unzulässige Inhaltsdaten solche Inhaltsdaten, welche gegen das Gesetz, eine behördliche Anordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen oder Schadsoftware beinhalten bzw. deren Verbreitung fördern; hierzu zählen insbesondere Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und gegen die Bestimmungen des Jugend- und Datenschutzes, strafbare und wettbewerbswidrige Handlungen, Verletzungen von Rechten Dritter, namentlich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Rechts am eigenen Bild, von Urheberrechten, Namensrechten, Marken-, Firmen- und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, Verletzungen eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses sowie pornografische, gewaltverherrlichende, diskriminierende, religiöse Gefühle verletzende, rassistische oder rechtsextreme Inhalte, Hassreden, Spam und sonstige unerwünschte Werbung, Viren, Würmer, Trojaner sowie Phishing-Links.
§ 3 Umfang und Beschränkung der Leistung, Verfügbarkeit, Leistungseinstellung bei Unentgeltlichkeit
(1) BIETAUTO behält sich aus triftigem Grund Änderungen zur Verbesserung des Nutzerbereichs vor, insbesondere
- zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit,
- zur Korrektur von Fehlern,
- zur Aktualisierung und Vervollständigung,
- zur technischen Optimierung oder
- soweit diese aus rechtlichen Gründen erforderlich sind.
BIETAUTO wird solche Änderungen nur durchführen, soweit diese für den Nutzer zumutbar sind.
(2) Der Nutzerbereich ist nicht dauerhaft, sondern vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall lediglich in dem Umfang verfügbar, wie dies für ein Angebot dieser Art üblich ist. Von der vereinbarten Verfügbarkeit nicht umfasst sind Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen
- von BIETAUTO nicht beeinflussbarer Störungen des öffentlichen Internets oder sonstiger von BIETAUTO nicht zu vertretender Umstände,
- wegen geplanter Wartungsarbeiten, die bei Notwendigkeit im regelmäßigen Wartungsfenster Samstag von 00:00 Uhr bis Sonntag 23:59 Uhr MEZ bzw. MESZ durchgeführt werden oder
- wegen zwingend erforderlicher außerplanmäßiger Wartungsarbeiten, die zur Beseitigung von Störungen erforderlich sind und unverzüglich durchgeführt und abgeschlossen werden.
(3) Soweit die Bereitstellung des Nutzerbereichs durch BIETAUTO unentgeltlich erfolgt, besteht kein Anspruch gegen BIETAUTO auf Aufrechterhaltung der Leistungen oder eine bestimmte Beschaffenheit oder Verfügbarkeit des Nutzerbereichs. BIETAUTO behält sich vor, das kostenfreie Angebot jederzeit einzustellen. BIETAUTO wird dabei die Belange der Nutzer in angemessener Weise berücksichtigen.
§ 4 Datensicherung durch den Nutzer
Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall ist BIETAUTO nicht verpflichtet, Datensicherungen durchzuführen. Der Nutzer wird daher stets alle von ihm benötigten Daten gesondert speichern. Die Obliegenheit zur Datensicherung durch den Nutzer besteht insbesondere auch dann, wenn die Leistung von BIETAUTO unentgeltlich erfolgt, da in diesem Fall jederzeit mit kurzfristigen Einstellungen der Leistung und der endgültigen Löschung von Daten zu rechnen ist.
§ 5 Registrierung
(1) Voraussetzung für die Nutzung des Nutzerbereichs ist die erfolgreiche Registrierung.
(2) Die Registrierung erfolgt durch Eingabe der erforderlichen Daten in ein dafür vorgesehenes Formular., Die Registrierung kann jederzeit durch Betätigung des Zurück- bzw. eines vergleichbaren Buttons sowie durch Schließen des Browser-Fensters abgebrochen werden.
(3) Die Registrierung setzt die Authentifizierung voraus. Dazu übersendet BIETAUTO eine gesonderte E- Mail mit einem Link, welcher binnen 4 Wochen nach Erhalt betätigt werden muss.
(4) Das Nutzungsverhältnis mit BIETAUTO kommt zustande, wenn dem Nutzer die erfolgreiche Registrierung bestätigt oder der Nutzerbereich für den Nutzer freigeschaltet wird.
(5) Wer bereits registriert ist, darf sich nicht ein zweites Mal registrieren (keine „Doppelmitgliedschaft“).
(6) BIETAUTO ist berechtigt, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(7) Für den Vertragsschluss steht Deutsch als Sprache zur Verfügung.
(8) Die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen sind über den Nutzerbereich abrufbar. Frühere Versionen werden von BIETAUTO nicht abrufbar gehalten.
§ 6 Abschluss und Abwicklung von Verträgen über die Webseite
(1) Parteien des im Nutzerbereich der Webseite geschlossenen Vertrags werden ausschließlich die Nutzer bzw. die durch die Nutzer vertretenen Personen. BIETAUTO ist insoweit lediglich technischer Dienstleister und handelt weder als Vertreter, Vermittler, Berater noch sonst als Abschlussagent.
(2) Die Abwicklung der über die Webseite geschlossenen Verträge liegt in der alleinigen Verantwortlichkeit der Vertragsparteien. BIETAUTO übernimmt für die über die Webseite geschlossenen Verträge insbesondere weder eine Garantie für die Erfüllung noch eine Haftung für Sach- und Rechtsmängel.
§ 7 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer stellt die erforderliche Hard- und Software, insbesondere das erforderliche Endgerät mit dem passenden Browser, sowie eine Verbindung zum Internet, zur Verfügung und trifft die erforderlichen Vorkehrungen gegen unberechtigte Zugriffe auf seine Systeme von außen, Datenverlust sowie die Infektion mit und Verbreitung von Schadsoftware. Soweit für die Nutzung des Nutzerbereichs Cookies erforderlich sind, stellt der Nutzer deren systemseitige Akzeptanz sicher. Werden infolge der Weiterentwicklung des Nutzerbereichs Anpassungsmaßnahmen an den IT- Systemen des Nutzers erforderlich, obliegen diese dem Nutzer.
(2) Den Nutzer treffen darüber hinaus zum Zwecke der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Nutzung des Nutzerbereichs Verhaltenspflichten, deren Nichtbefolgung zu Nachteilen, insbesondere zur Sperrung des Zugangs zum Nutzerbereich und Schadensersatzansprüchen führen kann.
(3) Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet, die den Nutzerbereich nicht rechtsmissbräuchlich oder in sittenwidriger Weise zu nutzen und die Gesetze sowie die Rechte Dritter zu respektieren. Dies schließt folgende Pflichten ein:
- Der Nutzer stellt vor jeder Verarbeitung von Inhaltsdaten sicher, dass es sich dabei nicht um unzulässige Inhaltsdaten handelt.
- Der Nutzer wird, soweit möglich und zumutbar, personenbezogene Daten vor einer Verarbeitung im Nutzerbereich unkenntlich machen oder pseudonymisieren.
- Enthalten Inhaltsdaten personenbezogene Daten, so wird der Nutzer alle datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllen, insbesondere den Betroffenen hinreichend über die Datenverarbeitung informieren, eine gegebenenfalls erforderliche Einwilligung des Betroffenen einholen und die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen beweissicher dokumentieren und aufbewahren. Die Aufzeichnungen sind zu vernichten, sobald sie nicht länger benötigt werden.
- Der Nutzer wird vor jeder Verarbeitung von Inhaltsdaten prüfen, ob dem Nutzer die erforderlichen Rechte am Werk (z.B. Texte, Fotografien, Bilder, Grafiken) sowie an Markennamen, Firmennamen, Logos und sonstigen Kennzeichen und Rechten zustehen. Bei Fotografien ist die weitere Prüfung erforderlich, ob von den abgebildeten Personen die erforderliche Einwilligung vorliegt; ohne diese Einwilligung darf eine Verarbeitung nicht erfolgen.
- Der Nutzer ist verpflichtet, eine übermäßige Belastung des Nutzerbereichs durch unsachgemäße Nutzung zu unterlassen.
(4) Der Nutzer hat
- bei erforderlichen Registrierungen und sonstigen zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Abfragen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
- soweit bei der Registrierung erforderlich, einen Benutzernamen zu wählen, der weder gegen Rechte Dritter noch gegen sonstige Namens- und Markenrechte oder die guten Sitten verstoßen darf,
- das Passwort geheim zu halten und es Dritten keinesfalls mitzuteilen; der Nutzer hat BIETAUTO unverzüglich zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Zugang von Dritten missbraucht wird oder wurde,
- bei einer nachträglichen Änderung der abgefragten Daten diese BIETAUTO unverzüglich mitzuteilen.(5) Der Nutzer hat BIETAUTO den aus einer Verletzung einer vorstehenden Pflicht resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass der Nutzer diesen nicht zu vertreten hat. Weitergehende Ansprüche und Rechte von BIETAUTO bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Sperrung, Unterbrechung, Löschung
(1) BIETAUTO kann den Zugang des Nutzers aus wichtigem Grund vorübergehend sperren und/oder die Verbindung der dem Nutzer von BIETAUTO zur Verfügung gestellten Ressourcen mit dem Internet unterbrechen. Ein wichtiger Grund für eine Sperrung bzw. Unterbrechung liegt insbesondere vor, wenn
- der Nutzer gegen eine der in § 7 („Pflichten des Nutzers“) Absatz 3 genannten Pflichten verstößt,
- BIETAUTO von Dritten darauf hingewiesen wird, dass der Nutzer unzulässige Inhaltsdaten bereithält oder verbreitet, sofern die Behauptung einer Rechtsverletzung nicht offensichtlich unrichtig ist, oder
- der Nutzer, soweit die Leistung für ihn entgeltlich ist, mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist.
In den Fällen von Satz 2 Nr. 1 und 2 kann BIETAUTO statt einer Unterbrechung betroffene Inhaltsdaten vorübergehend sperren oder dauerhaft löschen.
(2) Die Sperrung des Zugangs, die Unterbrechung der Verbindung sowie die Sperrung und Löschung von Inhaltsdaten sind erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind im Fall endgültiger Leistungsverweigerung oder wenn sonstige besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die betreffende Handlung rechtfertigen, entbehrlich.
(3) Soweit die Leistung unentgeltlich erfolgt, kann BIETAUTO den Zugang des Nutzers jederzeit vorübergehend sperren und/oder die Verbindung der dem Nutzer von BIETAUTO zur Verfügung gestellten Ressourcen mit dem Internet unterbrechen. BIETAUTO kann statt einer Unterbrechung betroffene Inhaltsdaten vorübergehend sperren oder dauerhaft löschen. BIETAUTO wird dabei die Belange des Nutzers in angemessener Weise berücksichtigen und auf Anforderung des Nutzers die Gründe der Maßnahme mitteilen.
(4) Weitere Ansprüche und Rechte von BIETAUTO, insbesondere auf Leistungseinstellung, Kündigung sowie Schadensersatz, bleiben unberührt.
§ 9 Änderung dieser Nutzungsbedingungen
(1) Die Regelungen dieser Nutzungsbedingungen beruhen auf den rechtlichen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z.B. Gesetze, Verordnungen, höchstrichterliche Rechtsprechung). Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, deren konkreter Inhalt bei Vertragsschluss noch nicht feststand, berechtigen BIETAUTO zur Änderung dieser Nutzungsbedingungen, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt. Ein solcher liegt vor,
- wenn das Äquivalenzverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung in nicht unerheblichem Maße gestört wird oder
- wenn infolge einer in diesen Nutzungsbedingungen entstandenen Lücke nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Nutzungsverhältnisses entstehen (z.B. wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt).
Die Änderung darf nur in dem Umfang erfolgen, als dies zur Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses erforderlich bzw. zur Füllung entstandener Vertragslücken im Interesse einer zumutbaren Fortführung des Nutzungsverhältnisses zweckmäßig ist.
(2) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach einer Mitteilung in Textform an den Nutzer („Vertragsänderungsschreiben“) wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Zugang des Vertragsänderungsschreibens beim Nutzer an. BIETAUTO wird dem Nutzer in dem Vertragsänderungsschreiben die Änderungen der Nutzungsbedingungen und den Zeitpunkt deren Wirksamwerdens unter Benennung der Gründe mitteilen. Der Nutzer kann den Änderungen bis zu deren Wirksamwerden widersprechen oder das Nutzungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen. Im Falle des Widerspruchs gelten die Nutzungsbedingungen in ihrer bisherigen Fassung fort. Im Falle der Kündigung endet das Nutzungsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben unberührt. BIETAUTO wird den Nutzer im Vertragsänderungsschreiben auf die Möglichkeit des Widerspruchs und der Kündigung, deren Rechtsfolgen und die Rechtsfolgen seines Schweigens besonders hinweisen.
(3) Erfolgt die Leistung von BIETAUTO unentgeltlich, so ist eine Änderung der Nutzungsbedingungen jederzeit möglich. BIETAUTO wird den Nutzer über die Änderung der Nutzungsbedingungen rechtzeitig informieren. § 3 („Umfang und Beschränkung der Leistung, Verfügbarkeit, Leistungseinstellung bei Unentgeltlichkeit“) Absatz 3 Satz 3 findet entsprechende Anwendung.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Diese Nutzungsbedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder hat der Nutzer, der kein Verbraucher ist, in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang diesen Nutzungsbedingungen der Geschäftssitz von BIETAUTO. Für Klagen von BIETAUTO gegen den Nutzer gilt zudem jeder weitere gesetzliche Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
(3) Die Gerichtsstandsvereinbarungen nach Absatz 2 bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Ist der Nutzer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist die Einreichung einer Klage erst statthaft, wenn die Parteien einen außergerichtlichen Einigungsversuch unternommen haben. Die Parteien sollen sich dazu auf einen neutralen Dritten als Schlichter verständigen. Die Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ist ab Einleitung des Einigungsversuchs durch eine Partei bis zum Ende der Schlichtung gehemmt. § 203 BGB gilt entsprechend. Ein gerichtliches Eilverfahren oder die Klageerhebung zur Unterbrechung einer gesetzlichen und nicht durch Parteivereinbarung verlängerbaren Ausschlussfrist bleibt jederzeit zulässig.
Stand: November 2021